Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz (EEMD-Gebietsvorgabenverordnung - GVV)

V. v. 20.03.2018 BAnz AT 27.03.2018 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 27.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 329
Geltung ab 28.03.2018; FNA: 9290-16-4 Gebühren im Straßenverkehr
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Eingangsformel
§ 1 Gebietsvorgaben
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1
Anlage 2
Anhang Tabellarische Übersicht zur Einhaltung der Gebietsvorgaben anhand eingereichter Dokumentationen oder konkreter Beschreibungen

Eingangsformel



Auf Grund des § 4i Satz 1 und 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378) in Verbindung mit § 9 Absatz 1, 3 und 4 des Mautsystemgesetzes, die durch die Artikel 1 und 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1980) eingefügt worden sind, in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der BAG-Übertragungsverordnung vom 14. Januar 2016 (BAnz AT 26.01.2016 V1), verordnet das Bundesamt für Güterverkehr:

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§ 1 Gebietsvorgaben



Die Gebietsvorgaben im Sinne des § 9 Absatz 1, 3 und 4 des Mautsystemgesetzes für die nach § 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes mautpflichtigen Straßen ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Verordnung.

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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. März 2018.

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Schlussformel



Bundesamt für Güterverkehr

In Vertretung Maiworm

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Anlage 1


Anlage 1 hat 6 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

(nur Fundstellen- und Änderungsnachweis)


Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung der EEMD-Gebietsvorgabenverordnung und der EEMD-Zulassungsverordnung V. v. 27. November 2023 BGBl. 2023 I Nr. 329 m.W.v. 1. Dezember 2023

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Anlage 2


Anlage 2 hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

(BGBl. 2023 I Nr. 329 S. 3 ff.)


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der EEMD-Gebietsvorgabenverordnung und der EEMD-Zulassungsverordnung V. v. 27. November 2023 BGBl. 2023 I Nr. 329 m.W.v. 1. Dezember 2023

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Anhang Tabellarische Übersicht zur Einhaltung der Gebietsvorgaben anhand eingereichter Dokumentationen oder konkreter Beschreibungen



Zur Orientierung und Vermeidung unnötiger Nachfragen ist eine tabellarische Übersicht zu erstellen, in der die Erfüllung der einzelnen Gebietsvorgaben anhand der eingereichten Unterlagen dokumentiert und/oder zusätzlich genau erläutert wird.

 Erläuterung
Gebietsvorgabe
1
Erläuterung:
Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt.
Referenzen:
- Dokument 1: Kapitel 4.3; 4.7
- Dokument 5: Kapitel 1 - 3
Gebietsvorgabe
2
Erläuterung:
Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt.
Referenzen:
- Dokument 2: gesamtes Dokument
Gebietsvorgabe
3
Erläuterung:
Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt.
Referenzen:
- Dokument 3: Kapitel 4.3; 4.7
Gebietsvorgabe
4
Erläuterung:
Die Einhaltung der Gebietsvorgabe wird durch XYZ sichergestellt.
Referenzen:
- keine
Tabelle 1: Beispielhafte tabellarische Übersicht (Gebietsvorgaben/Dokumente)




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