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Artikel 5 - EMIR-Ausführungsgesetz (EMIR-AG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Investmentgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Februar 2013 InvG § 19f, § 110a, § 144

Das Investmentgesetz vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2012 (BGBl. I S. 1375) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 19f Absatz 1 Satz 2 werden nach der Angabe „16" die Wörter „sowie die Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 1, 2 und 3 Unterabsatz 2, Artikel 9 Absatz 1 bis 4 sowie Artikel 11 Absatz 1 bis 10, 11 Unterabsatz 1 und Absatz 12 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1)" ersetzt.

2.
In § 110a Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern „Gesetzes und" die Wörter „die Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 1, 2 und 3 Unterabsatz 2, Artikel 9 Absatz 1 bis 4 sowie Artikel 11 Absatz 1 bis 10, 11 Unterabsatz 1 und Absatz 12 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 sowie" eingefügt.

3.
Dem § 144 wird folgender Absatz 7 angefügt:

„(7) § 19f Absatz 1 Satz 2 und § 110a Absatz 3 Satz 1 in der jeweils ab dem 16. Februar 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf die Prüfung des Jahresabschlusses oder des Jahresberichts für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2012 beginnt."



 

Zitierungen von Artikel 5 EMIR-Ausführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 EMIR-AG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMIR-AG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Hochfrequenzhandelsgesetz
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1162
Artikel 4 HFHandelG Änderung des Investmentgesetzes
... Absatz 1 des Investmentgesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 174) geändert worden ist, wird folgender Satz ...