Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2020 aufgehoben

Eingangsformel - Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (3. FeVAusnV k.a.Abk.)

V. v. 22.04.2013 BGBl. I S. 940 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.04.2018 BGBl. I S. 446
Geltung ab 01.05.2013 bis 01.05.2020; FNA: 9231-1-19-3 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, c, h, v, w und x sowie Nummer 3 Buchstabe c in Verbindung mit § 6 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 6 Absatz 1 im Eingangssatz durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) und § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe x durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c des Gesetzes vom 2. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:



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