Die
Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen vom
12. Mai 2005 (BGBl. I S. 1394) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Satz 2 wird das Wort „beiden" gestrichen.
- 2.
- § 2 wird aufgehoben.
- 3.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- b)
- Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 1 und 2.
- 4.
- § 4 wird aufgehoben.
- 5.
- § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Dienststellen, bei denen eine militärische Gleichstellungsbeauftragte gewählt wird, erstellen eine Namensliste der Soldatinnen, die zum Wahlbereich gehören, und stellen sie dem Wahlvorstand zur Verfügung."
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „nach § 3 Abs. 1 wahlberechtigten" gestrichen.
- c)
- In Satz 3 wird nach dem Wort „Wahlvorstand" das Wort „unverzüglich" eingefügt.
- 6.
- In § 11 Absatz 1 wird die Angabe „§ 4" durch die Wörter „den §§ 16a bis 16c des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes" ersetzt.
- 7.
- § 20 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „Als Gleichstellungsbeauftragte ist gewählt" durch die Wörter „Gewählt ist" ersetzt.
- bb)
- Satz 3 wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 4 wird die Angabe „§ 16 Abs. 10 Satz 1" durch die Angabe „§ 16f" ersetzt.
- 8.
- § 21 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „(§ 16 Abs. 8 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes)" gestrichen.
- b)
- In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 16 Abs. 10 Satz 1" durch die Angabe „§ 16f" ersetzt.
- 9.
- In § 22 Absatz 2 werden die Wörter „nach § 16 Abs. 5 Satz 2 oder Abs. 7 Satz 2 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes" gestrichen.
- 10.
- In § 23 werden die Wörter „§ 16 Abs. 10 Satz 1 und Abs. 11" durch die Angabe „§ 16f Absatz 2" ersetzt.
- 11.
- § 24 wird aufgehoben.
- 12.
- § 25 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift und in Satz 1 werden die Wörter „den Militärischen Abschirmdienst" durch die Wörter „die Nachrichtendienste" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „im Militärischen Abschirmdienst" durch die Wörter „in den Nachrichtendiensten" ersetzt.
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626