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Anlage 5 - Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV)

V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 09.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 126
Geltung ab 01.06.2014; FNA: 9513-39 Schiffsbesatzung
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Anlage 5 (zu § 34) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen



Die nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 genannten Gebieten zu erstrecken.

1.
Tätigkeiten der Schiffsoffiziere und Kapitäne mit Befähigungszeugnissen nach § 33

Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen auszuüben:

1.1
Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes,

1.2
Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes,

1.3
Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs,

1.4
Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb und während der Fischerei,

1.5
Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb,

1.6
Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes,

1.7
Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes,

1.8 Vorbereitung des Schiffes für den Fischfang,

1.9
Fürsorge für den Fang während der Reise und im Hafen,

1.10
Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben,

1.11
Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung,

1.12
Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord,

1.13 Instandhaltung,

1.14
Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und

1.15
Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben.

2.
Allgemeine Ausbildungsziele

Nautische Wachoffiziere BKW und Kapitäne BKü sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden. Nautische Wachoffiziere BGW sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen.

3. Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete

Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Nautischen Wachoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen:

 GebieteEntfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü
3.1Navigation   
3.1.1 Terrestrische Navigation    
Kursbestimmung   
Standlinien, Schiffsorte und Koppeln    
Loxodromische und orthodromische Navigation  XX
Stromnavigation   
Nautische Druckschriften und Veröffentlichungen    
Arbeiten in der Seekarte, Seezeichen und
Betonnungssysteme
   
Kompasskontrollverfahren   
Grundlagen der Gezeiten    
3.1.2 Astronomische Navigation   X
Standlinien und Schiffsorte    
Orientierung am Sternenhimmel    
Kompasskontrollverfahren   
3.1.3 Technische Navigation    
Lot- und Fahrtmessanlagen, Bedienung, Aufbau und
Wirkungsweise
   
Hydroakustische Grundlagen, Schall und Schallaus-
breitung im Wasser
   
Grundverfahren der Ortung unter Wasser   X
Echolote, Sonare, Netzsonde und Catchsensoren,
Aufbau, Wirkungsweise, Bedienung und Auswertung
von Lotbilder
  X
Auswertung der Messergebnisse von Lot- und
Fahrtmessanlagen
   
Kompassanlagen, Bedienung, Aufbau und
Wirkungsweise
   
Erd- und Schiffsmagnetismus, Kompensation    
Satellitennavigationsverfahren   
Radaranlagen, Aufbau, Wirkungsweise und Bedie-
nung
   
Radarnavigations- und Plottverfahren, ARPA-Anlagen    
ECDIS, Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung   X
Bridgeteam Management   X
Selbststeueranlagen, Bedienung, Aufbau und
Wirkungsweise
   
3.2Seeschifffahrtsrecht   
3.2.1 Öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht    
Vorschriften über die Aufgaben des Bundes auf dem
Gebiet der Seeschifffahrt
   
Flaggenrecht  X
Seesicherheits-Untersuchungsgesetz   
Seearbeitsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes
erlassenen Verordnungen
   
Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverord-
nung und Umweltschutz
   
SOLAS  X
Internationale und nationale Vorschriften zum
Schutze der Meere (MARPOL)
   
Internationale und nationale Verkehrsvorschriften
(KVR)
   
Fischereirecht   
Seevölkerrecht  X
Vorschriften über das Führen von Schiffs-, Fang-
und Öltagebüchern; elektronisches Fangtagebuch
   
Schiffsregisterordnung  X
Konsular-, Pass- und Ausländerrecht   X
Strandordnung   
Amtliche Schiffspapiere    
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften    
Die für die Schiffssicherheit und Arbeitsschutz zu-
ständigen Stellen und ihre wesentlichen Aufgaben
  X
Sozialversicherungsrecht, Kündigungsschutzgesetz,
Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsrecht
  X
3.3Seemannschaft   
3.3.1 Sicherheitstechnik   
Brandschutz, Brandbekämpfung    
Rettung von Personen, Schiff und Ladung, Verhalten
bei Schiffsunfällen
   
Überleben in Seenot, Sicherheitsdienst    
Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen    
3.3.2 Ladungs- und Fangtechnik    
Aufbau, Wirkungsweise und Handhabung von
pelagischen Schleppnetzen, Grundschleppnetzen
und Langleinenfischerei
   
Berechnungen am Fanggerät, Netzen und Netzteilen,
Schnittrhythmus, Anstellung von Netzteilen, schräge
Kante und Laschenverstärkung
   
Scherbretter, Aufbau, Wirkungsweise, Handhabung,
Anstellung und Berechnung
   
Pflege und Behandlung von Kurrleinen an Bord    
Ladungs- und Seetüchtigkeit    
Umschlageinrichtungen, Laderaumeinrichtungen und
Ballastverteilung
   
Tragfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Schiffes    
3.3.3 Konstruktion und Bau des Schiffes    
Schiffsbauteile, Schiffbau und Schiffsverbände   X
Fischbearbeitungsanlagen  X
Werftunterlagen, Freibord, Vermessung und Klassifi-
kation
   
Bau- und Reparaturaufsicht   X
3.3.4 Stabilität und Trimm des Schiffes    
Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beein-
flussung von Stabilität und Trimm
   
Einflüsse auf die Stabilität   X
Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten
Schiffes
  X
3.3.5 Manövrieren   
Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im
Hafen, auf dem Revier, auf See, in schwerem Wetter,
im Eis und während des Aussetzens, Schleppens und
Hieven des Fanggerätes
   
Aufbau und Wirkungsweise von Steuereinrichtungen   X
Manövriereigenschaften, Manöverversuche und
Manöverunterlagen
   
Anker- und Schleppmanöver    
Maßnahmen bei Suche und Rettung und Hilfeleistung    
Sicheres Führen des Fanggerätes über den Meeres-
grund
  X
3.4 Schiffsbetriebstechnik   
Kraft- und Arbeitsmaschinen   X
Apparate und Behälter, Aufbau, Wirkungsweise und
Einsatz
   
Lesen von technischen Zeichnungen    
Wellenleitung, Propeller und Ruderanlagen; Aufbau
und Wirkungsweise
  X
Stromverteilung, Grundlagen der Schiffsautomation   X
Hydraulik  X
Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und
Systemüberwachung
XX 
3.5 Meteorologie und Ozeanographie    
Grundlagen der Meteorologie und Ozeanographie    
Aufbereitung meteorologischer und ozeanogra-
phischer Informationen
   
Meteorologische Instrumente, Ablesen, Aufbau
und Wirkungsweise
  X
Wetterlagen und Wetterentwicklungen    
Typische Wetterlagen und Klimate    
3.6 Fischereibiologie und Lebensmittelhygiene    
Mariner Lebensraum    
Nutzfischarten   
Nachhaltige Fischerei    
Lebensmittelhygiene Verordnung, Hygienekonzept
HACCP
   
Postmortale Veränderungen, Totenstarre
(Rigor mortes)
   
Fischverderb, Verderbgeschwindigkeit und Einfluss
der Temperatur
   
Qualitätseinschätzung der gefangenen Rohware;
Karlsruher Schema, Qualitätsindexmethode
   
Konservierungsmethoden auf See; Kühlen und Fros-
ten
   
3.7 Nachrichtenwesen und Funkverkehr    
Nachrichteverkehr nach dem Internationalen Signal-
buch
   
Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (GOC)   X
Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker (ROC)    
3.8 Medizinische Behandlung von Verletzten und
Erkrankungen
   
Diagnose und Behandlung   X
Grundlagen der Schifffahrtsmedizin    
Anatomie  X
Physiologie, einschließlich Ernährungs-, Arbeits-
und Klimaphysiologie
  X
Medizinische Schiffsausrüstung, Anwendung der
Arzneimittel
  X
Maritime Medizin-Verordnung   X
Funkärztliche Beratung    
Injektionstechnik, Verbandlehre, Krankenpflege
und Wundbehandlung
  X
Erkrankungen und Verletzungen von Hals, Nase,
Ohren, Augen und Haut
  X
Innere Erkrankungen und Infektionskrankheiten,
Impfungen
  X
Nerven- und psychische Erkrankungen, Sucht-
probleme
  X
Not- und Unfallbehandlung (Schnittwunden,
Knochenbrüche etc.)
  X
Vergiftungen  X
Medizinische Probleme bei Seenot    
Tropenkrankheiten XX
Unfallmeldungen  X
Erweiterte Erste Hilfe Kursus XX 
3.9 Personalführung  X
Soziales Verhalten    
Personalführung   
Aufgaben des Vorgesetzten    
Führungsmittel und Führungsstil    
Gruppenprobleme   
Beurteilung von Mitarbeitern    
Ausbildung und Unterweisung am Arbeitsplatz    
Konfliktmanagement   
3.10 Betriebswirtschaft  X
Funktion und Struktur von Seeschifffahrtsunter-
nehmen
   
Wettbewerbsfähigkeit in der Seeschifffahrt    
Preisbildung auf den Seefischmärkten
(nur allgemeine Informationen)
   
Internationale und nationale Fischereipolitik    
Risiken und Versicherungen in der Seeschifffahrt,
Fischerei
   
Reedereikosten und -leistungen    
3.11 Englisch   
Englische Fachsprache    
Seefahrtstandardvokabular  X
Seeprotest und Berichte   X
Fischereistandardvokabular (Fischarten, Fanggeräte,
Teile vom Fanggerät, Fanggebiete und fischerei-
rechtliche Bestimmungen)
  X






 

Frühere Fassungen von Anlage 5 See-BV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.07.2021Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
vom 28.07.2021 BGBl. I S. 3236

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 5 See-BV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 See-BV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-BV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 See-BV Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse (vom 31.07.2021)
... Bewerber den Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung nach den Anforderungen der Anlage 5 an einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte nachzuweisen. (2) ... mit einer Dauer von mindestens einem halben Halbjahr nach den Anforderungen der Anlage 5 an einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte nachzuweisen. (3) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
V. v. 28.07.2021 BGBl. I S. 3236
Artikel 1 1. See-BVÄndV Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
... sowie Bücher und jegliche Art von Notizzetteln oder Ähnliches." 62. Anlage 5 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete  ...