Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung (UV-AltRückVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 UV-AltRückV § 1, § 2

Die Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung vom 28. September 2009 (BGBl. I S. 3170), die durch Artikel 13 Absatz 25 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden im Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2014" durch das Wort „Dabei" ersetzt.

b)
Satz 3 wird aufgehoben.

2.
§ 2 Satz 2 und 3 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 UV-AltRückVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UV-AltRückVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... vom 28. September 2009 (BGBl. I S. 3170), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2370) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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