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Artikel 10 - Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften (StRAnpV k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Dezember 2014.

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