Artikel 2 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes (VSchDDVG k.a.Abk.)

G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Geltung ab 16.01.2015, abweichend siehe Artikel 7
| |

Artikel 2 (aufgehoben)


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes G. v. 18. Juli 2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182 m.W.v. 23. Juli 2016

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2016Artikel 5 Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1666

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VSchDDVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSchDDVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Artikel 5 BGebRAG Folgeänderungen (vom 04.07.2017)
... August 2018" durch die Angabe „1. Oktober 2021" ersetzt. (7) Die Artikel 2 und 7 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung ...

Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 VAMoG Folgeänderungen (vom 31.12.2015)
... vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Januar 2015 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed