Artikel 15 - Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TranspRLÄndRLUG k.a.Abk.)

G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558; Geltung ab 26.11.2015, abweichend siehe Artikel 26
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Artikel 15 Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung


Artikel 15 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 BilKoUmV § 1, § 14

Die Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I S. 1259), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 105 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden die Wörter „auf die in § 17d Abs. 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes genannten" durch die Wörter „auf die in § 17d Absatz 1 Satz 1 und 2 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes genannten" ersetzt.

2.
Dem § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) § 1 in der ab dem 26. November 2015 geltenden Fassung ist erstmals auf die Umlageerhebung für das Umlagejahr 2016 anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 15 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 TranspRLÄndRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TranspRLÄndRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 26 TranspRLÄndRLUG Inkrafttreten (vom 30.03.2017)
... Die Artikel 1 bis 15 , 16 Nummer 5, 6 und 13, Artikel 18, 19, 20 Nummer 2 und Artikel 21 bis 24 treten am Tag nach der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 25 FISG Änderung der Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung
... Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I S. 1259), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 7 werden die ...


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