Artikel 3 - Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (AntiDopGEG k.a.Abk.)

G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2210 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 345 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 18.12.2015, abweichend siehe Artikel 9
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Artikel 3 Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. Dezember 2016 AMG § 143

Das Arzneimittelgesetz, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 143 wie folgt gefasst:

„§ 143 (weggefallen)".

2.
§ 143 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AntiDopGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AntiDopGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 AntiDopGEG Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 3 tritt am 17. Dezember 2016 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Artikel 3 TabakerzRLUG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2210) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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