Artikel 2 - Verordnung zur Datenübermittlung im Seeverkehr sowie zur Änderung weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (See-DatenÜbermittDVEV k.a.Abk.)

V. v. 01.03.2016 BGBl. I S. 329 (Nr. 10); Geltung ab 08.03.2016
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Artikel 2 Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. März 2016 WSVSeeKostV Anlage

Der Anlage der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt vom 22. September 2004 (BGBl. I S. 2363, 2804), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung vom 13. August 2014 (BGBl. I S. 1371) geändert worden ist, werden die folgenden Nummern 60, 61 und 62 angefügt:

Nr.GebührentatbestandRechtsgrundlageGebühr
Euro
„60Übermittlung schiffs-
bezogener Daten
§ 2 Absatz 1 Satz 1 der See-Daten-
übermittlung-Durchführungsverord-
nung in Verbindung mit § 9e Absatz 2
Satz 5 des Seeaufgabengesetzes
320
61Übermittlung schiffs-
bezogener Daten in
besonderen Fällen
§ 2 Absatz 1 Satz 1 der See-Daten-
übermittlung-Durchführungsverord-
nung in Verbindung mit § 9e Absatz 2
Satz 5 des Seeaufgabengesetzes
650
62Laufende System-
überwachung für die
regelmäßige Über-
mittlung schiffsbe-
zogener Daten und
schiffsbezogener
Daten in besonderen
Fällen
§ 2 Absatz 1 Satz 1 der See-Daten-
übermittlung-Durchführungsverord-
nung in Verbindung mit § 9e Absatz 2
Satz 5 des Seeaufgabengesetzes
110
jährlich".


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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Datenübermittlung im Seeverkehr sowie zur Änderung weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 See-DatenÜbermittDVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-DatenÜbermittDVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 59 WSVZuAnpV Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
... der Seeschifffahrt vom 22. September 2004 (BGBl. I S. 2363, 2804), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. März 2016 (BGBl. I S. 329) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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