(9515-12)
Die
Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere vom
25. August 1978 (BGBl. I S. 1515), die zuletzt durch Artikel
564 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 6 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Aufsichtsbehörde für Überseelotsen und für Seelotsen auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Reviere ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt."
- 2.
- In der Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1) werden auf Seite 1 die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt und die Wörter „Waterways and Shipping Directorate North" gestrichen.
- 3.
- In der Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1) werden auf Seite 2 die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.