§ 15 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen BundesanstaltV. v. 12.09.2006 BGBl. I S. 2133
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Eichgesetzes
G. v. 02.02.2007 BGBl. I S. 58
Artikel 1 EichGÄndG ... ersetzt. 8. In § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 3, §§ 12, 15 Abs. 1 Satz 1 und § 17 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 2 MeßEinhGuaÄndG Änderung des Eichgesetzes ... 13 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt". c) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: § 15 (weggefallen)". 2. § 12 ... c) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: § 15 (weggefallen)". 2. § 12 wird aufgehoben. 3. § 13 wird wie ... das Komma gestrichen. c) Nummer 4 wird aufgehoben. 5. § 15 wird aufgehoben. 6. In § 21 Satz 2 wird die Angabe §§ 11, 16 bis ...
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