Artikel 5 - Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (3. StRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Geltung ab 23.07.2016, abweichend siehe Artikel 11
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Artikel 5 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2017 UStZustV § 1

§ 1 Absatz 1 Nummer 20 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794, 3814), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„20.
für in der Republik Polen ansässige Unternehmer

a)
das Finanzamt Hameln, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Buchstaben A bis G beginnt;

b)
das Finanzamt Oranienburg, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben H bis M beginnt;

c)
das Finanzamt Cottbus, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben N bis Ż beginnt;

d)
ungeachtet der Regelungen in den Buchstaben a bis c das Finanzamt Cottbus für alle Unternehmer, auf die das Verfahren nach § 18 Absatz 4e des Umsatzsteuergesetzes anzuwenden ist,".

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Zitierungen von Artikel 5 Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 3. StRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. StRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 3. StRVÄndV Weitere Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
... vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794, 3814), die zuletzt durch Artikel 5 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „20. ...
Artikel 11 3. StRVÄndV Inkrafttreten (vom 16.05.2018)
... in Kraft. (2) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. (3) Artikel 5 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für ... für einen Übergang der Zuständigkeit auf das Finanzamt Hameln entsprechend Artikel 5 dieser Verordnung vorliegen, frühestens am 1. September 2017. Der Tag des Inkrafttretens ist ... Anm. d. Red.: *) Gemäß B. v. 29. Juni 2017 (BGBl. I S. 2092) tritt Artikel 5 am 1. September 2017 in Kraft. **) Gemäß B. v. 4. Mai 2018 (BGBl. I S. 557) tritt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 5 der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
B. v. 29.06.2017 BGBl. I S. 2092
Bekanntmachung 3. StRVÄndVInkrB
... steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 5 dieser Verordnung am 1. September 2017 in Kraft ...


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