Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung (DirektZahlDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

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des § 6 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 und des § 8 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 Nummer 1 und 2, des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), von denen § 6 Absatz 1 und § 8 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) und § 6 Absatz 4 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314) geändert worden sind, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vom 9. Juli 2014 (BGBl. I S. 897), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

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des § 6 Absatz 1 Nummer 2 und der §§ 15 und 16, jeweils in Verbindung mit § 6 Absatz 4 Satz 1, und des § 8 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 Nummer 1 bis 3, des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), von denen § 6 Absatz 1, § 8 Absatz 1 und § 15 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) und § 6 Absatz 4 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314) geändert worden sind, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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