Die
Konfitürenverordnung vom
23. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2151), die zuletzt durch
Artikel 5 der Verordnung vom 30. September 2008 (BGBl. I S. 1911) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden nach dem Wort „dürfen" die Wörter „unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16)" eingefügt.
- b)
- Satz 2 wird gestrichen.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Verkehrsbezeichnungen im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18; L 331 vom 18.11.2014, S. 41; L 50 vom 21.2.2015, S. 48; L 266 vom 30.9.2016, S. 7) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 wird das Wort „Verkehrsbezeichnungen" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel" ersetzt.
- bb)
- In Satz 3 werden die Wörter „§ 6 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter „§ 3 Nummer 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt.
- d)
- In Absatz 4 werden die Wörter „nährwertbezogene Angabe für Zucker nach Maßgabe der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung" durch die Wörter „Nährwertdeklaration nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt.
- e)
- Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 und Satz 2 wird jeweils das Wort „Verkehrsbezeichnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.
- bb)
- Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Im Übrigen gelten Artikel 8 Absatz 7, Artikel 12 Absatz 1 und 2 und Artikel 13 Absatz 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und § 2 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung entsprechend."
- 3.
- Anlage 1 Abschnitt I wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Verkehrsbezeichnungen" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel" ersetzt.
- b)
- In Spalte 1 Zeile 1 der Tabelle wird das Wort „Verkehrsbezeichnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.
- 4.
- In Anlage 1 Abschnitt II Nummer 1 wird das Wort „Zusatzstoff-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.