Eingangsformel - Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz (6. PEhrlInstKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 09.10.2017 BGBl. I S. 3538 (Nr. 67); Geltung ab 13.10.2017

Eingangsformel



Auf Grund des § 33 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes, dessen Satz 1 zuletzt durch Artikel 52 Nummer 6 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) und dessen Satz 2 zuletzt durch Artikel 2 Absatz 24 Nummer 2 Buchstabe c des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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