Eingangsformel - Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (ERVBMFSFJÜV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 4006 (Nr. 79)
Geltung ab 01.01.2018 bis 01.01.2020; FNA: 454-1-5 Recht der Ordnungswidrigkeiten

Eingangsformel



Auf Grund des § 134 Satz 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, der durch Artikel 8 Nummer 14 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Bußgeld-Subdelegationsverordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3806) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:



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