Artikel 12 - Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz (2. DAVG k.a.Abk.)

Artikel 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 12 ändert mWv. 1. Januar 2024 2. DAVG Artikel 11

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.



(4) Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b und c sowie Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a treten am 1. April 2021 in Kraft.

(5) Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c tritt am 8. August 2021 in Kraft.

(6) Artikel 11 tritt am 1. Januar 2024 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. August 2019.



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