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Artikel 7 - Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz (2. DAVG k.a.Abk.)

Artikel 7 Weitere Änderung des AZR-Gesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2019 AZRG § 18e

§ 18e des AZR-Gesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Wortlaut wird Absatz 1 und in Satz 1 werden nach der Angabe „§ 2 Absatz 1a" die Wörter „und 2 Nummer 1" eingefügt und werden die Wörter „die AKN-Nummer, das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer des Ankunftsnachweises" durch die Wörter „die AZR-Nummer nur zum Zweck der eindeutigen Zuordnung" ersetzt.

2.
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) An die zuständige Meldebehörde wird zu allen Ausländern, zu denen vor dem 1. November 2019 die AKN-Nummer übermittelt wurde und deren Asylverfahren noch nicht unanfechtbar abgeschlossen ist oder die vollziehbar ausreisepflichtig sind, die AZR-Nummer und die AKN-Nummer übermittelt."

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Zitierungen von Artikel 7 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 2. DAVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DAVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 2. DAVG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... aa und cc, Buchstabe o bis t, v bis x, Artikel 3 Nummer 10, Artikel 4 Nummer 2 sowie die Artikel 7 , 8 Nummer 1 und 4, die Artikel 9 und 10 treten am 1. November 2019 in Kraft. (3) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 52a FachKrEG Änderung des AZR-Gesetzes
... AZR-Gesetz vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1131 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...