Die
Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vom
31. Juli 2013 (BGBl. I S. 2858), die durch
Artikel 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1656) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst:
„§ 5 (weggefallen)".
abweichendes Inkrafttreten am 21.08.2018
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „Ausgabe Dezember 2011" die Wörter „oder Ausgabe Dezember 2018" eingefügt.
- b)
- In Absatz 1 Nummer 10 werden nach den Wörtern „Ausgabe Dezember 2011" die Wörter „oder Ausgabe Dezember 2018" eingefügt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 3.
- § 5 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
Artikel 1 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 21. August 2018 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Oktober 2019.