Verordnung zur Ablösung der Heilverfahrensverordnung (HeilVfVNRV k.a.Abk.)

V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2349 (Nr. 51); Geltung ab 14.11.2020
Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung über die Durchführung von Heilverfahren nach § 33 des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Es verordnen

-
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 33 Absatz 5 des Beamtenversorgungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 9 Nummer 23 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist, und

-
das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 69a Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 19 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163) eingefügt worden ist:

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Artikel 1 Verordnung über die Durchführung von Heilverfahren nach § 33 des Beamtenversorgungsgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 14. November 2020 HeilVfV

(gesamter Text und Historie siehe Heilverfahrensverordnung - HeilVfV)

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Artikel 2 Änderung der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 14. November 2020 BwHFV § 19, § 28

Die Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung vom 11. August 2017 (BGBl. I S. 3250, 3431), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 19 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

„(6) In den Fällen des § 2 Absatz 1 und 2 ist § 10 der Heilverfahrensverordnung anzuwenden."

2.
In § 28 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 12" durch die Angabe „§ 10" ersetzt.

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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 14. November 2020 HeilvfV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Heilverfahrensverordnung vom 25. April 1979 (BGBl. I S. 502), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 30 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. November 2020.

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Schlussformel



Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer

Die Bundesministerin der Verteidigung

Annegret Kramp-Karrenbauer



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