Artikel 21 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG2021-EG k.a.Abk.)

Artikel 21 Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus


Artikel 21 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 EnLABG Artikel 1, Artikel 5, Artikel 25

Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 3 Nummer 5 werden die Wörter „95 Prozent der" durch das Wort „die" ersetzt.

b)
Satz 5 wird aufgehoben.

2.
Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 wird die Angabe „§ 20 Absatz 4" durch die Angabe „§ 10b Absatz 3" ersetzt.

b)
Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

„7.
(weggefallen)".

c)
In Nummer 8 werden jeweils die Wörter „Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2" durch die Wörter „Absatz 3 Satz 2" ersetzt.

d)
Nummer 14 wird wie folgt geändert:

aa)
Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a)
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
(weggefallen)".

bb)
Buchstabe b wird aufgehoben.

cc)
Buchstabe c wird Buchstabe b, in dem Änderungsbefehl werden die Wörter „bisherige" und „wird Nummer 4 und" gestrichen, und in dem Normtext wird die Angabe „4." durch die Angabe „6." ersetzt.

e)
Nummer 15 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

„b)
(weggefallen)".

3.
In Artikel 25 Absatz 2 wird nach den Wörtern „Artikel 5 Nummer 1 bis 5," die Angabe „7 bis 10" durch die Angabe „8 bis 10" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 21 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 EEG2021-EG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG2021-EG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 14 WaStNUG Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), das durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Nummer 9 ...


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