Die
Gasnetzentgeltverordnung vom
25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2197), die zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom
23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 27 wie folgt gefasst:
„§ 27 (weggefallen)".
- 2.
- In § 1 Satz 1 werden die Wörter „Gasfernleitungs- und Gasverteilernetzen" durch das Wort „Gasversorgungsnetzen" ersetzt.
- 3.
- Dem § 20 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Werden individuelle Netzentgelte nach den Absätzen 1 und 2 gebildet, sind diese in die Veröffentlichung der Netzentgelte aufzunehmen und der Regulierungsbehörde unverzüglich anzuzeigen."
- 4.
- § 27 wird aufgehoben.
- 5.
- § 31 wird wie folgt gefasst:
- a)
- In Nummer 1 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.
- b)
- Nummer 2 wird aufgehoben.
Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3229