Eingangsformel - Verordnung zum Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StTbVEV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c und d, Nummer 2 und 9 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a, Nummer 5 und 7, mit Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und mit Absatz 9 und des § 26a Absatz 1 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), von denen die §§ 6 und 26a Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 6 und 16 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr:



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