Eingangsformel - Verordnung zur Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Tankwart (TwAnEAufhV k.a.Abk.)

V. v. 23.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 76
Geltung ab 26.03.2026; FNA: 806-22-9-5 Berufliche Bildung

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet aufgrund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117; 2025 I Nr. 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:



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