§ 25a Versorgungsausgleich
(1) Anrechte auf Altersentschädigung werden intern geteilt.
Frühere Fassungen von § 25a AbgG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 7 VAStrRefG Änderung des Abgeordnetengesetzes ... 25a des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), ... (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst: „§ 25a Versorgungsausgleich (1) Anrechte auf Altersentschädigung werden intern ...
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