Die Länder melden dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung ihrer gegenüber der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach den in §
1 genannten Rechtsakten bestehenden Meldepflichten erforderlichen Angaben.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149