Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.07.2009 aufgehoben
Anlage 2 (zu § 30b Nr. 2) Gebiete, in denen Schafe traditionell als Wandertiere gehalten werden
(siehe BGBl. I 2002 S. 1000 - 1002)
interne Verweise
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