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Anlage 1 - Rinder- und Schafprämien-Verordnung (Rind/SchafPrV k.a.Abk.)

Anlage 1 (zu § 30b Nr. 1) Gebiete, in denen die Schafhaltung eine traditionelle Wirtschaftstätigkeit darstellt oder einen erheblichen Beitrag zur ländlichen Wirtschaft leistet


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 2002 S. 996 - 999)

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Zitierungen von Anlage 1 Rinder- und Schafprämien-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 Rind/SchafPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Rind/SchafPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30b Rind/SchafPrV Zusatzprämie
...  1. Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2529/2001 sind in Anlage 1 und 2. Artikel 5 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 2529/2001 sind ...