§ 13 Anmeldetag
(1) Der Anmeldetag eines Designs ist der Tag, an dem die Unterlagen mit den Angaben nach §
11 Abs. 2
- 1.
- beim Deutschen Patent- und Markenamt
- 2.
- oder, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, bei einem Patentinformationszentrum
eingegangen sind.
(2) Wird wirksam eine Priorität nach §
14 oder §
15 in Anspruch genommen, tritt bei der Anwendung der §§
2 bis 6,
12 Abs. 2 Satz 2, §
21 Abs. 1 Satz 1, §
33 Absatz 2 Nummer 2 und §
41 der Prioritätstag an die Stelle des Anmeldetages.
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interne Verweise§ 16 DesignG Prüfung der Anmeldung (vom 01.07.2016) ... Deutsche Patent- und Markenamt bei Mängeln nach Absatz 1 Nummer 2 als Anmeldetag nach § 13 Abs. 1 den Tag an, an dem die festgestellten Mängel beseitigt werden. Werden die ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Bekanntmachung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 05.10.2004 BGBl. I S. 2599; zuletzt geändert durch B. v. 29.10.2020 BGBl. I S. 2336
Bekanntmachung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 09.04.2009 BGBl. I S. 815
Sonstige
Bekanntmachung der Änderung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 02.05.2016 BGBl. I S. 1137
Bekanntmachung der Änderung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 14.11.2017 BGBl. I S. 3807
Bekanntmachung der Änderung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 23.10.2018 BGBl. I S. 1843
Bekanntmachung der Änderung der zur Entgegennahme von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen befugten PatentinformationszentrenB. v. 29.10.2020 BGBl. I S. 2336
Zitat in folgenden NormenDesignverordnung (DesignV)
Artikel 1 V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 15 DesignV Inhalt des Designregisters (vom 01.01.2024) ... die Anschrift des Anmelders unter Angabe des Empfangsberechtigten, 6. der Anmeldetag ( § 13 Absatz 1 und § 16 Absatz 3 Satz 2 des Designgesetzes), 7. der Tag der Eintragung, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Zitate in aufgehobenen TitelnGeschmacksmusterverordnung (GeschmMV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 884; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18
§ 13 GeschmMV Eintragung der Anmeldung (vom 01.01.2013) ... mit einer Angabe zum Zustellungsempfänger, 5. der Anmeldetag (§ 13 Abs. 1 und § 16 Abs. 5 Satz 2 des Geschmacksmustergesetzes), 6. der Tag der ...
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