Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz - DesignG)

neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 442-5 Geschmacksmusterrecht
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Abschnitt 1 Schutzvoraussetzungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Designschutz
§ 3 Ausschluss vom Designschutz
§ 4 Bauelemente komplexer Erzeugnisse
§ 5 Offenbarung
§ 6 Neuheitsschonfrist
Abschnitt 2 Berechtigte
§ 7 Recht auf das eingetragene Design
§ 8 Formelle Berechtigung
§ 9 Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten
§ 10 Entwerferbenennung
Abschnitt 3 Eintragungsverfahren
§ 11 Anmeldung
§ 12 Sammelanmeldung
§ 13 Anmeldetag
§ 14 Ausländische Priorität
§ 15 Ausstellungspriorität
§ 16 Prüfung der Anmeldung
§ 17 Weiterbehandlung der Anmeldung
§ 18 Eintragungshindernisse
§ 19 Führung des Registers, Eintragung und Designinformation
§ 20 Bekanntmachung
§ 21 Aufschiebung der Bekanntmachung
§ 22 Einsichtnahme in das Register
§ 22a Datenschutz
§ 23 Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde
§ 24 Verfahrenskostenhilfe
§ 25 Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
§ 26 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 4 Entstehung und Dauer des Schutzes
§ 27 Entstehung und Dauer des Schutzes
§ 28 Aufrechterhaltung
Abschnitt 5 Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens
§ 29 Rechtsnachfolge
§ 30 Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
§ 31 Lizenz
§ 32 Angemeldete Designs
Abschnitt 6 Nichtigkeit und Löschung
§ 33 Nichtigkeit
§ 34 Antragsbefugnis
§ 34a Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
§ 34b Aussetzung
§ 34c Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren
§ 35 Teilweise Aufrechterhaltung
§ 36 Löschung
Abschnitt 7 Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen
§ 37 Gegenstand des Schutzes
§ 38 Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang
§ 39 Vermutung der Rechtsgültigkeit
§ 40 Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design
§ 40a Reparaturklausel
§ 41 Vorbenutzungsrecht
Abschnitt 8 Rechtsverletzungen
§ 42 Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz
§ 43 Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 44 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 45 Entschädigung
§ 46 Auskunft
§ 46a Vorlage und Besichtigung
§ 46b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 47 Urteilsbekanntmachung
§ 48 Erschöpfung
§ 49 Verjährung
§ 50 Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 51 Strafvorschriften
Abschnitt 9 Verfahren in Designstreitsachen
§ 52 Designstreitsachen
§ 52a Geltendmachung der Nichtigkeit
§ 52b Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
§ 53 Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 54 Streitwertbegünstigung
Abschnitt 10 Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
§ 55 Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr
§ 56 Einziehung, Widerspruch
§ 57 Zuständigkeiten, Rechtsmittel
§ 57a Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Abschnitt 11 Besondere Bestimmungen
§ 58 Inlandsvertreter
§ 59 Berühmung eines eingetragenen Designs
§ 60 Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz
§ 61 Typografische Schriftzeichen
Abschnitt 12 Gemeinschaftsgeschmacksmuster
§ 62 Weiterleitung der Anmeldung
§ 62a Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster
§ 63 Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen
§ 63a Unterrichtung der Kommission
§ 63b Örtliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte
§ 63c Insolvenzverfahren
§ 64 Erteilung der Vollstreckungsklausel
§ 65 Strafbare Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Abschnitt 13 Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen
§ 66 Anwendung dieses Gesetzes
§ 67 Einreichung der internationalen Anmeldung
§ 68 Weiterleitung der internationalen Anmeldung
§ 69 Prüfung auf Eintragungshindernisse
§ 70 Nachträgliche Schutzentziehung
§ 71 Wirkung der internationalen Eintragung
Abschnitt 14 Übergangsvorschriften
§ 72 Anzuwendendes Recht
§ 73 Rechtsbeschränkungen
§ 74 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz


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