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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2010 aufgehoben
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§ 9 - Bergvermessungstechniker-Ausbildungsverordnung (BergVermTechAusbV k.a.Abk.)

V. v. 28.01.1993 BGBl. I S. 137; aufgehoben durch § 17 V. v. 30.05.2010 BGBl. I S. 694
Geltung ab 01.08.1993; FNA: 806-21-1-178 Berufliche Bildung
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§ 9 Aufhebung von Vorschriften



Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lernberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Rechtsverordnung geregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsberuf Bergvermessungstechniker, sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.

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