1Kaufanträge sind schriftlich bei der von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben beauftragten Stelle für die Privatisierung land- und forstwirtschaftlicher Flächen (Privatisierungsstelle) einzureichen.
2Dabei sind Nachweise, soweit sie der Privatisierungsstelle nicht bereits vorliegen, gemäß den Anlagen zu erbringen.
3Sie sind subventionserheblich im Sinne des §
264 des
Strafgesetzbuches.
4Vor Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages ist der Privatisierungsstelle ein den Anlagen entsprechender aktueller Finanzierungsnachweis vorzulegen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
neugefasst durch B. v. 13.07.2004 BGBl. I S. 1665; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
Artikel 2 FlErwÄndG Änderung der Flächenerwerbsverordnung ... Fassung: „(3) § 5 Abs. 2 gilt entsprechend." 7. Dem § 7 wird der folgende Satz angefügt: „Vor Abschluss des notariell beurkundeten ... Satz 1" ersetzt. 17. § 18 wird § 16. 18. Anlage 1 zu § 7 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 5a ... 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen. 19. Anlage 2 zu § 7 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a ... 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen. 20. Anlage 3 zu § 7 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a ... Angabe „20" durch die Angabe „15" ersetzt. 21. Anlage 4 zu § 7 wird wie folgt geändert: Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt: ... Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt". 22. Anlage 5 zu § 7 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ...