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§ 4 - Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotenV k.a.Abk.)

V. v. 03.12.1981 BGBl. I S. 1243; zuletzt geändert durch Artikel 209 Abs. 4 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 11.12.1981; FNA: 301-1-3 Richter
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§ 4 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 4 Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.04.2006Artikel 209 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 19.04.2006 BGBl. I S. 866

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 JurPrNotenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JurPrNotenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 209 1. BMJBBG Änderungen weiterer Rechtsvorschriften
... 2001 (BGBl. I S. 3574) geändert worden ist, wird aufgehoben. (4) Der § 4 der Verordnung über die Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische ...