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§ 104 - Bundesentschädigungsgesetz (BEG)

G. v. 18.09.1953 BGBl. I S. 1387; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 5 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 251-1 Entschädigung Bereinigung von DDR-Unrecht
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§ 104



(1) Ein versorgungsberechtigter Hinterbliebener eines verfolgten Beamten oder Versorgungsempfängers, der als Folge einer gegen den Verfolgten gerichteten Maßnahme (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2) keine oder nur gekürzte Versorgungsbezüge erhalten hat, hat Anspruch auf eine Kapitalentschädigung in Höhe der nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften sich ergebenden Hinterbliebenenbezüge unter Zugrundelegung der Kapitalentschädigung, die dem Verfolgten nach den §§ 102, 103 zugestanden hätte.

(2) Es genügt, daß der versorgungsberechtigte Hinterbliebene die Voraussetzungen des § 4 erfüllt. Im übrigen finden §§ 5 bis 14 entsprechende Anwendung.

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Zitierungen von § 104 BEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 104 BEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 106 BEG
... die Bemessung der Entschädigung nach §§ 102 bis 105 sind die Vorschriften des für die Bundesbeamten am 1. April 1951 geltenden ...
§ 107 BEG
... Auf die Kapitalentschädigung nach §§ 102 bis 106 sind für den gleichen Zeitraum gewährte Versorgungsbezüge, ... bereits berücksichtigt sind (§ 102 Abs. 1 Nr. 2, §§ 103, 104 ) bleiben bei der Anrechnung außer Betracht. (2) Ein Berechtigter, der durch ...
§ 108 BEG
... §§ 102 bis 107 finden auf Berufssoldaten der früheren Wehrmacht sowie ihre Hinterbliebenen ...
§ 109 BEG
... 102 bis 107 finden auf Angestellte und Arbeiter (§ 99 Abs. 1 Nr. 3), die im Zeitpunkt der ...
§ 111 BEG
... I S. 252) in diesem Zeitpunkt bereits in Kraft gewesen wäre. (2) §§ 104 bis 107 finden entsprechende ...
§ 114 BEG
... oder seine Hinterbliebenen eine Entschädigung nach § 102 Abs. 4 Satz 2, §§ 104 bis 107 ...
§ 124 BEG
... nach §§ 99 bis 109, 111 ein versorgungsberechtigter Hinterbliebener Anspruch auf Entschädigung hat, ...
§ 125 BEG
... des § 123 gilt auch dann, wenn Kapitalentschädigungen nach §§ 99 bis 109, 111 aus einem Dienstverhältnis zugunsten mehrerer Berechtigter zu zahlen ...
§ 140 BEG
... oder zweiten Ordnung gehören würde. Satz 1 findet in den Fällen der §§ 104 , 127 Abs. 2 und des § 134 Abs. 2 entsprechende Anwendung. (2) Der Anspruch auf ...
§ 185 BEG
... maßgebend. Dies gilt sinngemäß in den Fällen der §§ 104 , 119, 127 Abs. 2 und des § 134 Abs. 2. (4) Ist im Falle des § 4 Abs. 7 keine ...