Hat der Verfolgte Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §
81 oder §
93 und Anspruch auf Rente für Schaden im beruflichen Fortkommen nach §§
85,
85a,
86 oder §§
97,
97a,
98, so wird die Rente nach §
81 oder §
93 auf diese nach Maßgabe des §
85 Abs. 2 Satz 2 angerechnet. Insofern bleiben §
95 Abs. 3 und §
97 Abs. 2 außer Betracht; dies gilt auch dann, wenn sich bei Anwendung des §
85 Abs. 2 keine Kürzung der Rente ergibt.
§ 141h BEG ... Fortkommen sowie für Schaden an Leben, so sind die erstgenannten Ansprüche nach § 141f zu berechnen. Der sich danach ergebende monatliche Gesamtbetrag beider Ansprüche ist bei der ... Schaden an Körper oder Gesundheit, so sind die erstgenannten Ansprüche nach § 141f zu berechnen. Von dem sich danach ergebenden monatlichen Gesamtbetrag beider Ansprüche und ...
§ 141k BEG ... den Fällen der §§ 41, 41a, 110, 112, 114 und 114a finden die §§ 141d bis 141i entsprechende ...