Orthopädische Hilfsmittel wirken korrigierend, stützend, ausgleichend oder schützend auf die Haltungs- und Bewegungsorgane oder ersetzen deren einzelne Funktionen. Nach Maßgabe der §§
4 bis 14 werden insbesondere geliefert:
- 1.
- Stützapparate,
- 2.
- orthopädisches Schuhwerk,
- 3.
- Schuhe für Beinamputierte,
- 4.
- Handschuhe,
- 5.
- Gehhilfen,
- 6.
- Rollstühle,
- 7.
- Hilfen zur Lagerung,
- 8.
- schützende Hilfen.