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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
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§ 11 - Milchwirtschaftliche-Laboranten-Ausbildungsverordnung (MilchLAusbV)

V. v. 31.05.1988 BGBl. I S. 694; aufgehoben durch § 8 V. v. 29.05.2013 BGBl. I S. 1405
Geltung ab 01.08.1988; FNA: 806-21-1-148 Berufliche Bildung
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§ 11 Aufhebung von Vorschriften



Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Rechtsverordnung geregelt sind, sind vorbehaltlich des § 12 nicht mehr anzuwenden.