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§ 80 - Tierseuchengesetz (TierSG)

neugefasst durch B. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1260, 3588; aufgehoben durch § 45 G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1324, 3942
Geltung ab 03.04.1980; FNA: 7831-1 Tierseuchenbekämpfung
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§ 80



Die Anfechtung einer Anordnung

1.
der Absonderung, Einsperrung oder Bewachung kranker oder verdächtiger Tiere (§ 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und § 19 Abs. 1),

2.
von Maßnahmen diagnostischer Art, einer Impfung oder Heilbehandlung bei Tieren (§ 11 Abs. 1 Satz 3, §§ 12, 23 und 29),

2a.
über die Untersagung der Abgabe, den Rückruf oder die Sicherstellung eines Mittels nach § 17c Abs. 1 Satz 1 oder die Untersagung der Anwendung einer Nachweismethode nach § 17c Abs. 1 Satz 2 (§ 17c Abs. 5),

3.
der Tötung von Tieren (§§ 24 und 25),

4.
der unschädlichen Beseitigung (§ 26),

5.
der Reinigung, Desinfektion oder Entwesung (§ 27),

6.
der Tötung und unschädlichen Beseitigung von Tieren auf Grund eines unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes

hat keine aufschiebende Wirkung. Ferner hat die Anfechtung einer Anordnung keine aufschiebende Wirkung, wenn die Anordnung auf eine Rechtsverordnung nach § 79 Abs. 1 gestützt ist und Maßnahmen nach Satz 1 Nr. 1, 2 oder 3 bis 5 angeordnet worden sind.





 

Frühere Fassungen von § 80 TierSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 18 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 80 TierSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 80 TierSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 18 BMELV-EUAnpG Änderung des Tierseuchengesetzes
... Absatz 2 Nummer 6, den §§ 78b, 78c und 79 Absatz 1a Satz 1 und den §§ 79b und 80 Satz 1 Nummer 6 werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" ...