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§ 39c - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 39c Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale



(1) 1Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e Absatz 4 Satz 1) die ihm zugeteilte Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das Bundeszentralamt für Steuern die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln. 2Kann der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wegen technischer Störungen nicht abrufen oder hat der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung der ihm zuzuteilenden Identifikationsnummer nicht zu vertreten, hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Sinne des § 38b längstens für die Dauer von drei Kalendermonaten zu Grunde zu legen. 3Hat nach Ablauf der drei Kalendermonate der Arbeitnehmer die Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt nicht mitgeteilt, ist rückwirkend Satz 1 anzuwenden. 4Sobald dem Arbeitgeber in den Fällen des Satzes 2 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, sind die Lohnsteuerermittlungen für die vorangegangenen Monate zu überprüfen und, falls erforderlich, zu ändern. 5Die zu wenig oder zu viel einbehaltene Lohnsteuer ist jeweils bei der nächsten Lohnabrechnung auszugleichen.

(2) 1Ist ein Antrag nach § 39 Absatz 3 Satz 1 oder § 39e Absatz 8 nicht gestellt, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln. 2Legt der Arbeitnehmer binnen sechs Wochen nach Eintritt in das Dienstverhältnis oder nach Beginn des Kalenderjahres eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vor, ist Absatz 1 Satz 4 und 5 sinngemäß anzuwenden.

(3) 1In den Fällen des § 38 Absatz 3a Satz 1 kann der Dritte die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug mit 20 Prozent unabhängig von den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers ermitteln, wenn der maßgebende Jahresarbeitslohn nach § 39b Absatz 3 zuzüglich des sonstigen Bezugs 10.000 Euro nicht übersteigt. 2Bei der Feststellung des maßgebenden Jahresarbeitslohns sind nur die Lohnzahlungen des Dritten zu berücksichtigen.



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Frühere Fassungen von § 39c EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 2 Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 39c EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39c EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38b EStG Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge (vom 01.01.2018)
... Arbeitslohn aus dem zweiten und einem weiteren Dienstverhältnis sowie in den Fällen des § 39c . Als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne der Nummern 3 und 4 ...
§ 39b EStG Einbehaltung der Lohnsteuer (vom 01.01.2024)
... die Lohnsteuerberechnung ist die als Lohnsteuerabzugsmerkmal mitgeteilte oder die nach § 39c Absatz 1 oder Absatz 2 oder nach § 39e Absatz 5a oder Absatz 6 Satz 8 anzuwendende Steuerklasse maßgebend. ... die Lohnsteuerberechnung ist die als Lohnsteuerabzugsmerkmal mitgeteilte oder die nach § 39c Absatz 1 oder Absatz 2 oder nach § 39e Absatz 5a oder Absatz 6 Satz 8 anzuwendende Steuerklasse maßgebend. ...
§ 39e EStG Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (vom 01.01.2023)
... die nach Satz 1 ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vorzulegen. § 39c Absatz 1 Satz 2 bis 5 ist sinngemäß anzuwenden. Der Arbeitgeber hat die Bescheinigung für den ...
§ 40a EStG Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte (vom 01.01.2023)
... andere Beschäftigung von demselben Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen, der nach § 39b oder § 39c dem Lohnsteuerabzug unterworfen wird. (5) Auf die Pauschalierungen nach den ...
§ 46 EStG Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vom 01.01.2024)
... 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4 nach § 39b Abs. 3 Satz 9 oder für einen sonstigen Bezug nach § 39c Absatz 3 ermittelt wurde; 5a. wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 20a AO Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
... des Geltungsbereiches des Gesetzes hat. Das gilt auch abweichend von den §§ 38 bis 42f des Einkommensteuergesetzes beim Steuerabzug vom Arbeitslohn. (2) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 2 BeitrRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
...  „§ 39b Einbehaltung der Lohnsteuer". d) Die Angabe zu § 39c wird wie folgt gefasst: „§ 39c Einbehaltung der Lohnsteuer ohne ... d) Die Angabe zu § 39c wird wie folgt gefasst: „§ 39c Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale". e) Die Angabe zu ... Wörter „und einem weiteren Dienstverhältnis sowie in den Fällen des § 39c " ersetzt. c) Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt:  ... 6 wird aufgehoben. f) Der bisherige Absatz 8 wird Absatz 6. 17. § 39c wird wie folgt gefasst: „§ 39c Einbehaltung der Lohnsteuer ohne ... 8 wird Absatz 6. 17. § 39c wird wie folgt gefasst: „§ 39c Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale (1) Solange der Arbeitnehmer ... die nach Satz 1 ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vorzulegen. § 39c Absatz 1 Satz 2 bis 5 ist sinngemäß anzuwenden. Der Arbeitgeber hat die Bescheinigung ... ersetzt. b) In Absatz 4 Nummer 2 werden die Wörter „den §§ 39b bis 39d" durch die Angabe „§ 39b oder § 39c" ersetzt. 22. ... „den §§ 39b bis 39d" durch die Angabe „§ 39b oder § 39c " ersetzt. 22. § 41 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, 5 oder Nummer 6 ermittelt" und die Wörter „nach § 39c oder § 39d" durch die Wörter „für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz ... 39 Absatz 3 Satz 1)" ersetzt. b) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 39c Absatz 5" durch die Angabe „§ 39c Absatz 3" ersetzt. c) Nummer 7 ... b) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 39c Absatz 5" durch die Angabe „§ 39c Absatz 3" ersetzt. c) Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. ...
Artikel 17 BeitrRLUmsG Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
... 2011 (BGBl. I S. 2453) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 39b, § 39c oder § 39d des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 39b oder ... § 39d des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 39b oder § 39c des Einkommensteuergesetzes" ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 4 StVfModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... werden jeweils nach dem Wort „mitgeteilte" die Wörter „oder die nach § 39c Absatz 1 oder Absatz 2 oder nach § 39e Absatz 5a oder Absatz 6 Satz 8 anzuwendende" ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Satz 1, § 37a Abs. 1 Satz 3, § 39b Abs. 2 Satz 8, § 39c Abs. 5, § 40 Abs. 2 Satz 1, Satz 1 Nr. 4 und Satz 2, § 40a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 2a, 3 ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Lohnsteuerabzugsmerkmale (1) Das Finanzamt teilt die nach den §§ 39 bis 39d von ihm festzustellenden Lohnsteuerabzugsmerkmale dem Bundeszentralamt für Steuern ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „die nach den §§ 39 bis 39d" durch die Wörter „die nach den §§ 39 bis 39d sowie nach § ... nach den §§ 39 bis 39d" durch die Wörter „die nach den §§ 39 bis 39d sowie nach § 39f" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 werden nach ... nach den Wörtern „Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung nach den §§ 39c und 39d" wird durch das Wort „und" ersetzt. bb) Die Wörter ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Arbeitnehmer, wenn diese Eintragungen auf einer Bescheinigung nach § 39c oder § 39d erfolgt sind;". 33. § 49 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt ... eine Änderung der ELStAM beantragt. (7) In den Fällen des § 39c Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 Satz 3 sowie des § 39d Absatz 1 Satz 3 stellt das ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Arbeitsentgeltverordnung (ArEV)
neugefasst durch B. v. 18.12.1984 BGBl. I S. 1642, 1644; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385
§ 2 ArEV
... erheben kann und er die Lohnsteuer nicht nach den Vorschriften der §§ 39b, 39c oder 39d des Einkommensteuergesetzes erhebt. Die in Satz 1 Nr. 3 genannten Beiträge und ...