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§ 41 - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 41 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug



(1) 1Der Arbeitgeber hat am Ort der Betriebsstätte (Absatz 2) für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. 2In das Lohnkonto sind die nach § 39e Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale aus der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) zu übernehmen. 3Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b Abs. 5 Satz 1 die Lohnabrechnung. 4Ferner sind das Kurzarbeitergeld, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, der Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, die Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), die nach § 3 Nummer 28 steuerfreien Aufstockungsbeträge oder Zuschläge und die nach § 3 Nummer 28a steuerfreien Zuschüsse einzutragen. 5Ist während der Dauer des Dienstverhältnisses in anderen Fällen als in denen des Satzes 4 der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens fünf aufeinander folgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen, so ist dies jeweils durch Eintragung des Großbuchstabens U zu vermerken. 6Hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet und ist dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben, so ist dies durch Eintragung des Großbuchstabens S zu vermerken. 7Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Einzelangaben im Lohnkonto aufzuzeichnen sind und Einzelheiten für eine elektronische Bereitstellung dieser Daten im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung oder einer Lohnsteuer-Nachschau durch die Einrichtung einer einheitlichen digitalen Schnittstelle zu regeln. 8Dabei können für Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn und für die Fälle der §§ 40 bis 40b Aufzeichnungserleichterungen sowie für steuerfreie Bezüge Aufzeichnungen außerhalb des Lohnkontos zugelassen werden. 9Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren. 10Die Aufbewahrungsfrist nach Satz 9 gilt abweichend von § 93c Absatz 1 Nummer 4 der Abgabenordnung auch für die dort genannten Aufzeichnungen und Unterlagen.

(2) 1Betriebsstätte ist der Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. 2Wird der maßgebende Arbeitslohn nicht in dem Betrieb oder einem Teil des Betriebs des Arbeitgebers oder nicht im Inland ermittelt, so gilt als Betriebsstätte der Mittelpunkt der geschäftlichen Leitung des Arbeitgebers im Inland; im Fall des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gilt als Betriebsstätte der Ort im Inland, an dem die Arbeitsleistung ganz oder vorwiegend stattfindet. 3Als Betriebsstätte gilt auch der inländische Heimathafen deutscher Handelsschiffe, wenn die Reederei im Inland keine Niederlassung hat.





 

Frühere Fassungen von § 41 EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2020Artikel 2 Corona-Steuerhilfegesetz
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1385
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 2 Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
aktuell vorher 01.09.2009 (13.10.2009)Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
vom 08.10.2009 BGBl. I S. 3366
aktuell vorher 23.07.2009Artikel 1 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
vom 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
aktuell vorher 12.02.2009Artikel 15 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160
aktuellvor 12.02.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 41 EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19a EStG Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen (vom 01.01.2024)
... sind vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen. Die Aufbewahrungsfrist nach § 41 Absatz 1 Satz 9 endet insoweit nicht vor Ablauf von sechs Jahren nach der Besteuerung im Sinne des Absatzes 4 Satz ...
§ 32b EStG Progressionsvorbehalt (vom 01.01.2024)
... zuständig oder hat er keine Betriebsstätte im Sinne des § 41 Absatz 2, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich seine Geschäftsleitung nach § 10 ...
§ 37b EStG Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen (vom 01.01.2014)
... gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte nach § 41 Abs. 2 anzumelden und spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des für die ...
§ 39e EStG Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (vom 01.01.2023)
... der für den Lohnsteuerabzug maßgebende Arbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird ( § 41 Absatz 2 ). (10) Die beim Bundeszentralamt für Steuern nach Absatz 2 Satz 1 gespeicherten ...
§ 41a EStG Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (vom 21.12.2022)
...  1. dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte ( § 41 Absatz 2 ) befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen, in der er die ...
§ 41b EStG Abschluss des Lohnsteuerabzugs (vom 01.01.2024)
... die Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres sowie die Anzahl der nach § 41 Absatz 1 Satz 5 vermerkten Großbuchstaben U, 3. die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns ... U, 3. die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns sowie den nach § 41 Abs. 1 Satz 6 vermerkten Großbuchstaben S, 4. die einbehaltene Lohnsteuer, den ...
§ 46 EStG Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vom 01.01.2024)
... des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist (§ 39b Abs. 3 Satz 2, § 41 Absatz 1 Satz 6 , Großbuchstabe S); 6. wenn die Ehe des Arbeitnehmers im Veranlagungszeitraum ...
§ 100 EStG Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (vom 19.08.2020)
...  (5) Für den Förderbetrag gelten entsprechend: 1. die §§ 41 , 41a, 42e, 42f und 42g, 2. die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 17.11.2010 BGBl. I S. 1544
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 20a AO Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
... des Geltungsbereiches des Gesetzes hat. Das gilt auch abweichend von den §§ 38 bis 42f des Einkommensteuergesetzes beim Steuerabzug vom Arbeitslohn. (2) ...
§ 158 AO Beweiskraft der Buchführung (vom 01.01.2023)
... die elektronischen Daten nicht nach der Vorgabe der einheitlichen digitalen Schnittstellen des § 41 Absatz 1 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 4 Absatz 2a der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung, des § 146a ...

Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)
neugefasst durch B. v. 10.10.1989 BGBl. I S. 1848; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
§ 4 LStDV 1990 Lohnkonto (vom 30.06.2020)
... 1. der Tag der Lohnzahlung und der Lohnzahlungszeitraum; 2. in den Fällen des § 41 Absatz 1 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes jeweils der Großbuchstabe U; 3. der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn ... (2a) Der Arbeitgeber hat die nach den Absätzen 1 und 2 sowie die nach § 41 des Einkommensteuergesetzes aufzuzeichnenden Daten der Finanzbehörde nach einer amtlich vorgeschriebenen einheitlichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (§ 41 Absatz 2), die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt des Arbeitnehmers sowie, ob es sich um ...

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 2 BeitrRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... für den Lohnsteuerabzug maßgebende Arbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (§ 41 Absatz 2). (10) Die beim Bundeszentralamt für Steuern nach Absatz 2 Satz 1 ... 39d" durch die Angabe „§ 39b oder § 39c" ersetzt. 22. § 41 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „In das Lohnkonto sind die nach § ...

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 9 BetrRSG Änderung des Einkommensteuergesetzes
...  (5) Für den Förderbetrag gelten entsprechend: 1. die §§ 41 , 41a, 42e, 42f und 42g, 2. die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften ...

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 BürgEntlG-KV Änderung des Einkommensteuergesetzes
... (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d)." 13. § 41 Absatz 1 Satz 4 wird aufgehoben. 14. § 41b wird wie folgt geändert:  ...

Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1385
Artikel 2 CorStHG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach § 3 Nummer 28a steuerfreie Zuschüsse" eingefügt. 3. In § 41 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „das Schlechtwettergeld, das Winterausfallgeld," gestrichen und ...

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 3 FoStoG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... sind vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen. Die Aufbewahrungsfrist nach § 41 Absatz 1 Satz 9 endet insoweit nicht vor Ablauf von sechs Jahren nach der Besteuerung im Sinne des Absatzes 4 Satz ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 5a werden die Wörter „ § 41 Absatz 1 Satz 7" durch die Wörter „§ 41 Absatz 1 Satz 6" ersetzt. b) ... 5a werden die Wörter „§ 41 Absatz 1 Satz 7" durch die Wörter „ § 41 Absatz 1 Satz 6" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 und in Absatz 5 werden jeweils nach den ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 4 StVfModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... zuständig oder hat er keine Betriebsstätte im Sinne des § 41 Absatz 2, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich seine Geschäftsleitung ... § 46 Absatz 2 Nummer 2 ist entsprechend anzuwenden." 16. § 41 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 7 wird der Punkt am Ende durch die ... worden ist,". ccc) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 41 Absatz 1 Satz 6" durch die Wörter „§ 41 Absatz 1 Satz 5" ersetzt. ... werden die Wörter „§ 41 Absatz 1 Satz 6" durch die Wörter „§ 41 Absatz 1 Satz 5" ersetzt. ddd) In Nummer 5 werden die Wörter „das ...
Artikel 6 StVfModG Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
...  „(2a) Der Arbeitgeber hat die nach den Absätzen 1 und 2 sowie die nach § 41 des Einkommensteuergesetzes aufzuzeichnenden Daten der Finanzbehörde nach einer amtlich ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 3 PStTGEG Änderung der Abgabenordnung
... die elektronischen Daten nicht nach der Vorgabe der einheitlichen digitalen Schnittstellen des § 41 Absatz 1 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 4 Absatz 2a der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung, des § 146a ...

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 2 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... folgt gefasst: „1. dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte ( § 41 Absatz 2 ) befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen, in der er die ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte nach § 41 Abs. 2 anzumelden und spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des für die ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... für den Lohnsteuerabzug maßgebende Arbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (§ 41 Absatz 2)." 26. § 43 wird wie folgt ... des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn des Arbeitnehmers ermittelt wird (§ 41 Absatz 2), sowie die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt des Arbeitnehmers mitzuteilen. ...

Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 17.11.2010 BGBl. I S. 1544
Artikel 2 StRVÄndV Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
...  b) In Nummer 1 Satz 1 werden die Wörter „und in den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes den Großbuchstaben B" gestrichen.  ... 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden die Wörter „§ 41 Abs. 1 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 41 Absatz 1 ... 41 Abs. 1 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 41 Absatz 1 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes" ersetzt. b) In Nummer 8 Satz 2 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPDV)
neugefasst durch B. v. 20.12.1977 BGBl. I S. 3135; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
§ 7 BergPDV Aufzeichnungen des Arbeitgebers
... Der Arbeitgeber hat in dem nach § 41 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes am Ort der Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer zu ...