§ 100a - Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

neugefasst durch B. v. 10.08.2007 BGBl. I S. 1902; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 390
Geltung ab 03.09.1971; FNA: 240-1 Vertriebene, Flüchtlinge
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§ 100a Übergangsregelung


§ 100a hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

Die Spätaussiedlereigenschaft von Personen aus Estland, Lettland oder Litauen, die vor dem 24. Mai 2007 einen Aufnahmebescheid nach § 26 erhalten haben, bestimmt sich weiter nach den §§ 4 und 5 in der vor dem 24. Mai 2007 geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass kein Ausschlussgrund nach § 5 Nr. 1 Buchstabe d oder Buchstabe e vorliegt.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes G. v. 7. November 2015 BGBl. I S. 1922 m.W.v. 12. November 2015

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Frühere Fassungen von § 100a BVFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.11.2015Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
vom 07.11.2015 BGBl. I S. 1922
aktuell vorher 11.07.2009Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
vom 06.07.2009 BGBl. I S. 1694
aktuell vorher 24.05.2007Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
vom 16.05.2007 BGBl. I S. 748
aktuellvor 24.05.2007Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 100a BVFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 100a BVFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1694
Artikel 1 8. BVFGÄndG Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... 4 Satz 2 wird aufgehoben. c) Absatz 5 Satz 2 wird aufgehoben. 6. § 100a Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 7. § 100b wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 07.11.2015 BGBl. I S. 1922
Artikel 2 HHGuBVFGÄndG Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... 2" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 2. § 100a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 748
Artikel 1 7. BVFGÄndG Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... wird der ihnen erteilte Aufnahmebescheid ab 1. Januar 2010 unwirksam." 15. § 100a wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...


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