Eingangsformel - Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung (MinÖlBewV)

Eingangsformel



Auf Grund des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 bis 8, der §§ 3 und 5 Abs. 1, des § 6, des § 8 Abs. 1 und 6 und der §§ 9 und 21 Nr. 2 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Oktober 1968 (BGBl. I S. 1069) von denen die §§ 5, 6, 9 und 21 Nr. 2 durch das Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden sind, verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:



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