Anlage 9
Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 mit besonderer und gegebenenfalls eingeschränkter Streckenkenntnis
- 1.
- Elbe von km 0,0 (Schöna) bis km 607,50 (Obere Grenze des Hamburger Hafens)
- 2.
- Weser von km 0,0 (Hann.-Münden) bis km 204,45 (Minden) - Oberweser
- 3.
- Donau von km 2249,85 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2322,02 (Straubing)
- 4.
- Untere Havel-Wasserstraße
- a)
- von km 67,5 (Plaue) bis km 112,00 (unterhalb der Einmündung der Hohennauer Wasserstraße), jedoch nur bei Wasserständen am Unterpegel Rathenow von mehr als 190 cm
- b)
- von km 112,00 (unterhalb der Einmündung der Hohennauer Wasserstraße) bis km 145,80 (Havelberg), jedoch nur bei Wasserständen am Unterpegel Rathenow von mehr als 130 cm
- 5.
- Oder von km 542,4 (Ratzdorf) bis km 704,1 (Widochowa)
- 6.
- Saale von km 0,0 (Mündung in die Elbe) bis km 19,50 (Unterer Vorhafen Schleuse Calbe)
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 5 BinSchPatentV Geltung anderer Befähigungszeugnisse (vom 10.05.2017) ... der Elbe oder der Donau auch im Geltungsbereich dieser Verordnung berechtigt, ist auf der Elbe ( Anlage 9 ), der Ilmenau und dem Elbe-Lübeck-Kanal oder der Donau entsprechenden Fahrerlaubnis nach ...
§ 6 BinSchPatentV Befreiungsmöglichkeiten (vom 04.06.2016) ... Geräte im Baustellenbetrieb auf der Teilstrecke einer Wasserstraße nach Anlage 9 , ohne daß die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 erfüllt sind, 3. dem ...
§ 16 BinSchPatentV Antrag (vom 23.12.2016) ... 2. die beantragte Klasse der Fahrerlaubnis, 3. die beantragten Strecken nach Anlage 9. (2) Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein Lichtbild aus neuerer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 20.01.2006 BGBl. I S. 220
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
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