Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 13 - Opferschutzgesetz (OpferSchG k.a.Abk.)

Artikel 13 Berlin-Klausel


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

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Zitierungen von Artikel 13 Opferschutzgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 OpferSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OpferSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 68 1. BMJBBG Auflösung des Opferschutzgesetzes
...  Die Artikel 11 und 13 des Opferschutzgesetzes vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) werden aufgehoben.  ...


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