§ 49 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 9 FRUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung ... Wort amtlichen" durch das Wort regulierten" ersetzt und die Angabe zu § 49 wie folgt gefasst: § 49 (weggefallen)". 3. In der ... ersetzt und die Angabe zu § 49 wie folgt gefasst: § 49 (weggefallen)". 3. In der Überschrift des Ersten Kapitels wird das Wort ... durch das Wort Geschäftsführung" ersetzt. 10. § 49 wird aufgehoben. 11. § 50 wird wie folgt gefasst: § 50 ...
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 6 EHUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung ... angegeben werden" durch das Wort „angeben" ersetzt. 2. In § 49 werden die Wörter „Bundesanzeiger und in dem im Antrag angegebenen ... Absatz 2 wird angefügt: „(2) Veröffentlichungen nach den §§ 49 , 51, 63 und 67 sind bis zum 31. Dezember 2008 zusätzlich zu der Veröffentlichung im ... Börsenpflichtblatt vorzunehmen; für die Veröffentlichungen nach den §§ 49 und 51 ist das Börsenpflichtblatt in dem Zulassungsantrag nach § 48 Abs. 1 zu ...
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
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