§ 66 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 6 EHUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung ... 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 5. In § 66 Abs. 1 wird die Angabe „§ 70 Abs. 1" durch die Angabe „§ 70 Abs. 1 Satz ... folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der §§ 63, 66 und 67" durch die Angabe „des § 66" ersetzt. b) Folgender Satz ... die Wörter „der §§ 63, 66 und 67" durch die Angabe „des § 66 " ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: ...
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 4 TUG Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung ... „Erster Abschnitt (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 63 bis 67 werden wie folgt gefasst: „§ 63 (weggefallen) § ... § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 70 ... 2. In § 12 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „und §§ 62 bis 67 dieser Verordnung" gestrichen. 3. Im Zweiten Kapitel wird der Erste ... 3. Im Zweiten Kapitel wird der Erste Abschnitt aufgehoben. 4. Die §§ 63 bis 67 werden aufgehoben. 5. § 70 wird aufgehoben. 6. Die ...
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