Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.04.2023 aufgehoben
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Anlage 8 - Diätverordnung (DiätV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 28.04.2005 BGBl. I S. 1161; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Geltung ab 12.09.1981; FNA: 2125-4-41 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 8 (zu § 4a Abs. 1)


Anlage 8 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Gruppen von Lebensmitteln, für die Einzelregelungen getroffen werden

1.
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung

2.
Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder

3.
Lebensmittel mit niedrigem oder reduziertem Brennwert zur Gewichtsüberwachung

4.
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)

5.
Natriumarme Lebensmittel einschließlich Diätsalze, die einen niedrigen Natriumgehalt aufweisen oder natriumfrei sind

6.
Glutenfreie Lebensmittel

7.
Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler

8.
Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker)


Text in der Fassung des Artikels 1 Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung V. v. 1. Oktober 2010 BGBl. I S. 1306 m.W.v. 9. Oktober 2010

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Frühere Fassungen von Anlage 8 Diätverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.10.2010Artikel 1 Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
vom 01.10.2010 BGBl. I S. 1306

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 8 Diätverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 DiätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DiätV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4a DiätV (vom 08.09.2015)
... § 1 Abs. 6 Nr. 3 oder ein diätetisches Lebensmittel, das nicht zu einer der in Anlage 8 aufgeführten Gruppen von diätetischen Lebensmitteln gehört, als Hersteller oder ... prüft, ob das diätetische Lebensmittel, das nicht zu einer in Anlage 8 aufgeführten Gruppe von diätetischen Lebensmitteln gehört, den Anforderungen des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
V. v. 02.04.2008 BGBl. I S. 531
Artikel 1 5. VerpackVÄndV
... solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 der Diätverordnung, und Mischungen dieser Getränke, 4. alkoholhaltige ...

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 01.10.2010 BGBl. I S. 1306
Artikel 1 16. DiätVÄndV
... die Buchstaben b und c und in Spalte 4 die Buchstaben a und b aufgehoben. 13. In Anlage 8 Nummer 2 werden die Wörter „Sonstige Lebensmittel für Säuglinge und ...


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