§ 101 Verbot des öffentlichen Vertriebs
1Aktien einer Investmentaktiengesellschaft oder eines Teilgesellschaftsvermögens, deren Satzung oder Anlagebedingungen eine dem §
112 Abs. 1 vergleichbare Anlageform vorsieht, dürfen nicht öffentlich vertrieben werden.
2§
112 Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 101 InvG
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interne Verweise§ 3 InvG Bezeichnungsschutz (vom 01.07.2011) ... darf nur von Investmentaktiengesellschaften im Sinne der §§ 96 bis 111a geführt werden. (3) EU-Investmentgesellschaften dürfen ...
§ 143 InvG Bußgeldvorschriften (vom 01.07.2011) ... 7 Satz 4 einen dort genannten Vermögensgegenstand erwirbt, 21. entgegen § 101 Satz 1 Aktien einer Investmentaktiengesellschaft oder eines Teilgesellschaftsvermögens ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes ... 2 Vertriebsverbot; Sacheinlageverbot". dd) Die Angabe zu § 101 wird wie folgt gefasst: § 101 Verbot des öffentlichen ... dd) Die Angabe zu § 101 wird wie folgt gefasst: § 101 Verbot des öffentlichen Vertriebs". ee) Die Angabe zu § 102 wird ... Abschnitt 2 Vertriebsverbot; Sacheinlageverbot". 81. § 101 wird wie folgt gefasst: § 101 Verbot des öffentlichen Vertriebs ... 81. § 101 wird wie folgt gefasst: § 101 Verbot des öffentlichen Vertriebs Aktien einer Investmentaktiengesellschaft, ... 20. entgegen § 90b Abs. 8 ein Geschäft tätigt, 21. entgegen § 101 Aktien einer Investmentaktiengesellschaft öffentlich vertreibt, 22. entgegen ...
OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes ... sind die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes nicht anzuwenden." 70. In § 101 werden nach dem Wort „Investmentaktiengesellschaft" die Wörter „oder eines ... erwirbt,". dd) In Nummer 21 werden nach der Angabe „§ 101 " die Angabe „Satz 1" und nach dem Wort „Investmentaktiengesellschaft" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3278
Artikel 1 2. AnlVÄndV ... von Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital nach den §§ 96 bis 106, 110 und 111 des Investmentgesetzes mit entsprechender Anlagepolitik und in Anteilen von ...
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